Pflegestufe / Haushalts Service

Liebevolle Unterstützung im Alltag – Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Herzlich willkommen. Es ist eine große Aufgabe, den Alltag im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen selbstbestimmt zu meistern oder als Angehöriger die Pflege zu organisieren. Oft sind es die kleinen Dinge, die im Alltag den Unterschied machen. Mit unseren anerkannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu erhalten und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

Jedem Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5), der zu Hause lebt, steht ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses Geld wird von der Pflegekasse bereitgestellt, um qualifizierte Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Der Betrag ist zweckgebunden und verfällt nicht sofort am Monatsende, sondern kann innerhalb eines Kalenderjahres angespart und sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Für Sie wichtig zu wissen: Die Nutzung dieses Betrags mindert nicht Ihr reguläres Pflegegeld.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick

Wir bieten Ihnen eine flexible und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung an. Zu unseren Kernleistungen gehören:

  • Alltagsbegleitung und Gesellschaft: Wir nehmen uns Zeit für Gespräche, lesen vor, spielen Gesellschaftsspiele oder gehen gemeinsam spazieren.
  • Begleitung außer Haus: Wir begleiten Sie zu Arztterminen, Behörden, zum Einkaufen oder zu kulturellen Veranstaltungen.
  • Unterstützung im Haushalt: Wir helfen bei der alltäglichen Wohnungsreinigung, beim Wäschewaschen oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten.
  • Förderung der Mobilität: Wir unterstützen Sie dabei, geistig und körperlich aktiv zu bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
  • Entlastung für Angehörige: Wir übernehmen stundenweise die Betreuung, damit pflegende Angehörige beruhigt Besorgungen machen, eigene Termine wahrnehmen oder einfach neue Kraft tanken können.

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Die Bürokratie müssen Sie nicht fürchten. Als anerkannter Dienstleister rechnen wir die erbrachten Leistungen in der Regel direkt über die Entlastungsleistungen mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher finanzieller Aufwand, solange die Kosten im Rahmen Ihres verfügbaren Budgets liegen.

Lassen Sie uns gemeinsam den Alltag erleichtern

Jede Situation ist einzigartig. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen. In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche Unterstützung für Sie am sinnvollsten ist und wie wir den Entlastungsbetrag optimal für Sie einsetzen können. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da.